SaaS-Nutzungsvertrag – SEPP.One®

(Stand 07/2021)

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von Softwareanwendungen auf Grundlage von Software as a Service (SaaS) der Firma SEPPTOOLS Vertriebs- & Betreuungsgesellschaft mbH, Glonner Straße 14, 85567 Grafing (nachstehend „Unternehmen“ genannt) durch den Kunden.

1.       Anwendungsbereich

Das Unternehmen ist Anbieter einer Software zum Verwalten von Werkzeug- und Betriebsausstattung für KfZ-Werkstätten. Das Unternehmen bietet dem Kunden die Nutzung dieser Software als Internetanwendung (Webapplikation) an. Dem Kunden stehen hinsichtlich des Funktionsumfangs verschiedene Lizenzmodelle zur Auswahl. Das Unternehmen stellt die Softwareanwendung für den Kunden ausschließlich aufgrund der vorliegenden Nutzungsbedingungen bereit.

2.       Vertragsgegenstand

2.1     Das Unternehmen erbringt für den Kunden Software as a Service (SaaS)-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich softwaregestützter Inventar- und Werkzeugverwaltung.

2.2     Vertragsgegenstand ist die

2.2.1     Überlassung der Software „SEPP.One®“ (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet) des Unternehmens zur Nutzung über das Internet,

2.2.2     Bereitstellung von aufbereiteten Daten mit besonderen Merkmalen, insbesondere Werkzeugdaten nach GVO,

2.2.3     Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Unternehmens

gemäß des vom Kunden gewählten Lizenzmodells zum Funktionsumfang, beigefügt als Anlage 1, welche Vertragsbestandteil ist.

2.3     Das Unternehmen ist berechtigt, die Leistungen auch durch Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen) als Unterauftragsnehmer zu erbringen.

3.       Softwareüberlassung

3.1     Das Unternehmen stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SOFTWARE in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet das Unternehmen die SOFTWARE auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden regelmäßig während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist:

3.1.1     Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr

3.1.2     Samstag 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Das Unternehmen stellt dem Kunden die SOFTWARE als SaaS-Dienst per Fernzugriff zur Verfügung. Sie wird dem Kunden daher nicht zur eigenen dauerhaften Speicherung oder zur eigenen öffentlichen Wiedergabe überlassen.

3.2     Die erforderlichen Systemvoraussetzungen (Einsatzbedingungen) sind auf der Website des Unternehmens unter www.sepptools.com/systemvoraussetzungen ersichtlich.

3.3     Das Unternehmen beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die SOFTWARE die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der SOFTWARE unmöglich oder eingeschränkt ist.

3.4     Das Unternehmen entwickelt die SOFTWARE laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.

3.5     Der Kunde erhält nach der Registrierung und Freischaltung seine Zugangsdaten, die zur weiteren Nutzung des SaaS-Dienstes erforderlich sind. Der Kunde kann je nach Lizenzmodell zum Funktionsumfang seine Mitarbeiter als weitere Benutzer für den SaaS-Dienst anlegen.

4.       Nutzungsrechte an der SOFTWARE

4.1     Das Unternehmen räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste gemäß Leistungsbeschreibung und Dokumentation bestimmungsgemäß zu nutzen.

4.2     Der Kunde darf die SOFTWARE nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

4.3     Der Kunde darf die SOFTWARE nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o. ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

4.4     Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der SOFTWARE wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der SOFTWARE ausgeschlossen ist.

4.5     Je Betriebsstätte/Filiale wird eine eigene Lizenz zur Nutzung der Software benötigt.

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, mehrere Betriebsstätten/Filialen, insbesondere

deren Ausrüstungsgegenstände, in einer Lizenz zu verwalten. Das Unternehmen ist
in diesem Fall berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

5.       Bereitstellen von aufbereiteten Daten mit besonderen Merkmalen (Datenbank)

5.1     Das Unternehmen stellt dem Kunden im Rahmen der Softwarenutzung aufbereitete Daten mit besonderen Merkmalen, insbesondere Werkzeugdaten nach GVO (Datenbank) zur Nutzung zur Verfügung. Das Unternehmen räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die aufbereiteten Daten mit besonderen Merkmalen (Datenbank) während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß für rein betriebsinterne Zwecke zu nutzen.

5.2     Der Kunde darf die aufbereiteten Daten mit besonderen Merkmalen (Datenbank) nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur bestimmungsgemäßen Benutzung zählen ausschließlich Vervielfältigungen der aufbereiteten Daten mit besonderen Merkmalen, gleich auf welchem Trägermedium, für den eigenen innerbetrieblichen Gebrauch des Kunden.

5.3     Der Kunde ist nicht berechtigt, die aufbereiteten Daten mit besonderen Merkmalen (Datenbank) ganz oder teilweise Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

6.       Einräumung von Speicherplatz

6.1     Der Kunde hat die Möglichkeit, auf dem ihm vom Unternehmen eingerichteten virtuellen Datenserver Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung des SaaS-Dienstes zugreifen kann. Der Umfang des dem Kunden zur Verfügung stehenden Speicherplatzes ergibt sich ebenfalls aus dem vom Kunden gewählten Lizenzmodell zum Funktionsumfang gemäß Anlage 1, welche Vertragsbestandteil ist.

6.2     Sofern der dem Kunden zur Verfügung stehende Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird das Unternehmen den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen, vorbehaltlich Verfügbarkeit beim Unternehmen.

6.3     Das Unternehmen trägt nach Maßgabe der Regelungen dieses Vertrags dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten für den Kunden über das Internet abrufbar sind.

6.4     Der Kunde ist nicht berechtigt, dem ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

6.5     Das Unternehmen trifft geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden. Zu diesem Zweck wird das Unternehmen tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen des Kunden ist allein der Kunde verantwortlich.

7.       Aufschiebende Bedingung der Rechteeinräumung

Sämtliche in diesem Vertrag vorgesehenen Rechteeinräumungen zu Gunsten des Kunden werden erst wirksam, wenn der Kunde die vereinbarte Vergütung vollständig geleistet hat. Das Unternehmen kann eine Nutzung der SOFTWRAE sowie seiner sonstigen Leistungen auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis jedoch nicht statt.

8.       Support und Service

8.1     Das Unternehmen stellt dem Kunden ein Support-Center für Störungen und Systemfehler, die im Rahmen der bereitgestellten SaaS-Dienste aufkommen, bereit. Das Unternehmen wird entsprechende Störungsmeldungen zur SOFTWARE und der entsprechenden SaaS-Dienste innerhalb der auf der Website www.sepptools.com veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform (insbesondere per Email) beantworten und etwaige Störungen des bereitgestellten Service beheben.

8.2     Der Kunde verpflichtet sich, dem Unternehmen etwaige Störungen und Systemfehler ab Kenntnis so genau wie möglich mitzuteilen, insbesondere unter Nennung ihres genauen Umstands und Umfangs. Bei der Beschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen/Fehlern muss der Kunde die vom Unternehmen erteilten Hinweise/Anweisungen befolgen. Der Kunde muss seine Störungs-, Fehlermeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren und hierfür auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.

Sollte die Fehlersuche dadurch, dass der Kunde keine kompetenten Mitarbeiter zur Verfügung stellen kann, einen Vororteinsatz eines Technikers des Unternehmens erforderlich machen, so erfolgt dies gegen gesondertes Entgelt. Es gelten die Preislisten des Unternehmens in der jeweils neuesten Fassung. Während erforderlicher Testläufe hat der Kunde persönlich anwesend zu sein oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, rechtsverbindlich alle notwendigen Erklärungen abzugeben.

Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die zur Fehlerfindung und Fehlerbehebung erforderliche Zeit durch das Unternehmen ersetzt wird. Dies gilt auch für entstehende Telefonkosten und Porti.

8.3     Folgt aus der Qualifizierung der Störungsmeldung, dass die Störung in einer Leistungspflicht des Kunden, einem Anwenderfehler bzw. durch Anwenderfragen zur Bedienung der SOFTWARE oder aus sonstigen, nicht vom Unternehmen zu vertretenden Gründen begründet ist, wird das Unternehmen den Kunden darüber informieren und den Kunden ggf. an die Service-Abteilung verweisen.

8.4     Das Unternehmen stellt ggf. eine vergütungspflichtige Service-Abteilung für Anwenderfragen zur Bedienung der SOFTWARE bereit. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Unternehmens, welche über die Website www.sepptools.com einsehbar ist.

8.5     Die aktuell gültige Preisliste für Dienstleistungen ist unter https://sepptools.com/impressum-datenschutz/nutzungsvertrag/preisliste/ einsehbar.

9.       Leistungsänderungen

9.1     Das Unternehmen ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu ändern, wenn dies dem Kunden zumutbar und eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

9.1.1     Produkte oder Leistungen Dritter, die in den Leistungen des Unternehmens enthalten sind (z.B. Hosting, Datenbankinhalte) stehen nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung und das Unternehmen hat die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten;

9.1.2     die Lauffähigkeit der vereinbarten SaaS-Dienste ist nicht mehr gewährleistet;

9.1.3     die vereinbarte Leistung entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den erforderlichen Sicherheitsbestimmungen oder den geltenden Datenschutzbestimmungen;

9.1.4     die Leistungsänderung ist aufgrund neuer gesetzlicher oder behördlicher erforderlich;

9.1.5     die vereinbarte Leistung wird ganz oder teilweise gegen gleichwertige oder höherwertige Leistungen ausgetauscht, die die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen im Wesentlichen unverändert lassen;

9.2     Eine Leistungsänderung muss dem Kunden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden schriftlich oder in Textform angekündigt werden. Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung über die Leistungsänderung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Leistungsänderung zu kündigen, sofern ihm durch die Leistungsänderung wesentliche und nachweisbare Nachteile entstehen. Die Kündigung kann schriftlich oder in Textform erfolgen.

10.     Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

10.1   Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

10.2   Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Das Unternehmen wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird das Unternehmen den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.

10.3   Die Verfügbarkeit des vereinbarten Dienstes nach Ziffer 2.2. dieses Vertrags beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Für die Bereitstellung der Verbindung zum Internet samt dafür erforderlicher Software ist der Kunde allein verantwortlich.

11.     Pflichten des Kunden

11.1   Der Kunde verpflichtet sich, jegliche Handlungen zu unterlassen, die einen störungsfreien Betrieb der SOFTWARE und SaaS-Dienste des Unternehmens gefährden. Hierzu zählt insbesondere auch der Versuch, auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang der Kunde (insbesondere wegen des von ihm gewählten Lizenzmodells zum Funktionsumfang) nicht berechtigt ist.

11.2   Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Dem Kunden ist es möglich, mit Hilfe der SOFTWARE selbst Daten (wie z.B. Werkzeuge, Betriebseinrichtungen und Bilder) zu erfassen und sie anderen Nutzern der SOFTWARE zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass er die hierfür erforderlichen Rechte an diesen Daten hat.

11.3   Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung vorstehender Verpflichtung und der gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. des Urheberrechts, hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software bzw. der darin zur Verfügung gestellten Datenbanken anzufertigen. Zudem wird der Kunde Zugriffsrechte auf die SOFTWARE sorgfältig administrieren und Passwörter nicht offenlegen bzw. weitergeben.

11.4   Unbeschadet der Verpflichtung des Unternehmens zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

11.5   Der Kunde muss seine IT-Systeme regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen um mögliche Gefahrenpotentiale bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu vermeiden. Der Kunde ist daher insbesondere verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

11.6   Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort nach dem ersten Anmelden am System zu ändern. Der Kunde ist verpflichtet, seine User ID (Benutzerkennung) und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Soweit der Kunde aufgrund der Lizenz berechtigt ist Mitarbeiter als weitere Benutzer für den SaaS-Dienst anzulegen, hat er die Einhaltung der vorstehenden Pflichten sicher zu stellen und zu kontrollieren.

11.7   Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Unternehmen hiermit das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte und Daten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrags zu nutzen, insbesondere sie hierfür zu vervielfältigen, zu modifizieren, zum Zwecke des Zugriffs über das Internet bereit zu stellen sowie zugänglich machen und zu übermitteln.

11.8   Der Kunde verpflichtet sich, dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen, sofern eine Änderung in der Person (z. B. Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge), der Anschrift, des Namens, der Rechtsform oder der Firma eintritt.

12.     Vergütung

12.1   Der Kunde verpflichtet sich, für die Überlassung der SOFTWARE, die Bereitstellung der aufbereiteten Daten mit besonderen Merkmalen (Datenbank) und die Einräumung des Speicherplatzes das gemäß des vom Kunden gewählten Lizenzmodells zum Funktionsumfang gültige Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Unternehmens.

12.2   Die Zahlungsmodalitäten der vom Kunden zu leistenden Vergütung ergibt sich ebenfalls aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.

12.3   Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, soweit es sich um nicht bestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche des Kunden handelt.

12.4   Das Unternehmen ist berechtigt das vereinbarte Entgelt angemessen zu erhöhen, wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten nach Abschluss des Vertrags erhöhen. Hierzu zählen

12.4.1     gesetzliche Lohnnebenkosten

12.4.2     Kosten aufgrund neuer gesetzlicher, behördlicher oder technischer Anforderungen

12.4.3     Kosten aufgrund neuer Sicherheitsbestimmungen oder neuer Datenschutzerfordernisse

12.4.4     Steuern und Abgaben

12.4.5     Wechselkursänderungen bei Fremdwährungsvereinbarung

12.4.6     Erhöhung von Gebühren Dritter, deren Produkte oder Leistungen in den Leistungen des Unternehmens enthalten sind (wie z.B. Hosting- und Providerkosten, Kosten der Beschaffung für Datenbankinhalte)

Eine Erhöhung des vereinbarten Entgelts darf erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsschluss bzw. der letzten Preiserhöhung erfolgen und muss dem Kunden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden schriftlich oder in Textform angekündigt werden. Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preiserhöhung zu kündigen. Die Kündigung kann schriftlich oder in Textform erfolgen.

13.     Mängelhaftung/Haftung

13.1   Das Unternehmen macht den Kunden darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu erstellen, die in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet. Das Unternehmen gewährleistet dem Kunden, dass die Software bei ihrer Überlassung unter normalen Benutzungsbedingungen nach den Bestimmungen dieses Vertrages fehlerfrei ist.

Im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs übernimmt das Unternehmen daher keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungszwecken des Kunden genügt oder mit anderen von diesen ausgewählten Programmen zusammenarbeiten kann. Die Verantwortung für die richtige Auswahl der Software trägt der Kunde.

13.2   Für den Fall, dass Leistungen des Unternehmens von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

13.3   Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Unternehmen die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

13.4   Das Unternehmen ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte das Unternehmen davon in Kenntnis setzen. Das Unternehmen hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

13.5   Die in der Datenbank vom Unternehmen bereit gestellten Werkzeug-Daten basieren auf den vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellten GVO-Listen. Das Unternehmen pflegt diese Daten nach bestem Wissen und Gewissen in die Datenbank ein. Der Kunde ist sich bewusst, dass für das jährliche Audit (ISO 9000 ff.) die Vorgaben der jeweiligen Auditoren maßgebend sind.

13.6   Das Unternehmen haftet nicht für die zweckgerechte Anwendung der Software oder für entgangenen Gewinn bzw. ausgebliebene Einsparungen.

13.7   Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen sind unabhängig vom Rechtsgrund nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausgeschlossen, es sei denn, das Unternehmen, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch das Unternehmen, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Unternehmen haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Für den Verlust von Daten haftet das Unternehmen insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder anderer gesetzlich zwingender Haftungsnormen bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.

14.     Laufzeit und Kündigung

14.1   Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen, mindestens aber für die Dauer von einem Jahr (Mindestvertragsdauer), gerechnet ab der Gewährung des Zugangs zum SaaS-Dienst. Die Gewährung des Zugangs erfolgt nach Eingang der Bestellung des Kunden durch Freischaltung des Accounts durch das Unternehmen sowie Übersendung der Zugangsdaten an den Kunden. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht schriftlich kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer.

14.2   Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist das Unternehmen insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Saas-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt außer in den Fällen der Verletzung der Bestimmungen nach Ziffern 4., 5. und 10. in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

14.3   Mit Beendigung des Vertrags wird der dem Kunden gewährte Zugang zu den SaaS-Diensten gesperrt.

15.     Datenschutz/Geheimhaltung

15.1   Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch seine Kunden, Vertragspartner und Mitarbeiter erforderlichen Zustimmungserklärungen sowie die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich.

15.2   Bei der Nutzung verschiedener Funktionen des SaaS-Dienstes können anderen Kunden und/oder Mitarbeitern Daten offengelegt werden. Jeder Kunde kann selbst entscheiden, ob er dieser Funktionalität zustimmt, wobei die Standardeinstellung auf „ablehnen“ steht. Mit Änderung dieser Einstellung stimmt der Kunde einem gegenseitigen Austausch von Daten zu. Der Kunde verpflichtet sich die ihm über diese Funktionalität bekannt gewordenen Daten von Mitarbeitern und/oder anderen Kunden nur zu dem vorgesehenen Zweck zu gebrauchen und nicht an Dritte weiterzugeben.

15.3   Soweit das Unternehmen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Soweit eine solche nicht vorliegt, ist das Unternehmen berechtigt, die Erbringung davon betroffener Leistungen zu verweigern.

15.4   Soweit personenbezogene Daten nicht im Auftrag des Kunden, sondern von dem Unternehmen als verantwortliche Stelle verarbeitet werden, erfolgt die Datenverarbeitung im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen. Informationen hierzu sind unter der Website www.sepptools.com/datenschutz abrufbar.

15.5   Das Unternehmen verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens oder aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Verpflichtung erforderlich ist.

16.     Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Verbraucherstreitbelegung

16.1   Auf vorliegenden Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

16.2   Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens. Für Nichtkaufleute gilt dies nur in Ermangelung eines inländischen Gerichtsstands.

16.3   Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeteiligungsverfahren bei folgender Verbraucherschlichtungsstelle bereit:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
www.verbraucher-schlichtung.de

17.     Schulung

Sind Schulungen Vertragsbestandteil gilt folgendes:

17.1   Die Schulung erfolgt zum vereinbarten Termin unabhängig davon, ob die gemeldete Mitarbeiterzahl beim Kunden präsent ist. Wenn aus vom Kunden zu vertretenden Gründen an einem Schulungstag die Schulung ausfällt, ist das Entgelt für einen Tag Schulung zu bezahlen. Die Parteien vereinbaren, dass in diesem Falle das Unternehmen einen Tag Schulungsleistung vertragsgemäß erbracht hat.

17.2   Der Kunde stellt sicher, dass – für den Fall, dass die Schulung beim Kunden vor Ort stattfindet – die Hard- und Softwarevoraussetzungen für die Schulung vorhanden sind. Kommt wegen Hard- bzw. Softwaremängel eine Schulung nicht zustande, obwohl der Schulungsleiter zugegen ist, gilt das unter 17.1 ausgeführte.

17.3   Da die Schulungsergebnisse in erster Linie von den Vorkenntnissen der zu Schulenden abhängt, gibt das Unternehmen keine Gewähr dafür, einen Schulungserfolg zu erzielen.

17.4   Ein Schulungstag gilt als durchgeführt, wenn er aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vorzeitig abgebrochen worden ist oder wenn der Kunde trotz dreier Angebote einen Schulungstag bei ihm durchzuführen nicht reagiert hat.

18.     Sonstiges

18.1   Teilweise oder insgesamt abweichende AGB/AEB des Kunden werden von dem Unternehmen nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

18.2   Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

18.3   Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

18.4   Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.

Stand: 07/2021